Interessenvertretung im Arbeitsrecht
In erster Linie bin ich Anwalt. Mein Rolle ist definiert. Ich vertrete die Interessen meines jeweiligen Mandanten. Ich schlage ihm eine Strategie vor. Der Mandant entscheidet, welchen Vorschlag er aufgreifen will. Er setzt also die Ziele. Meine Erfahrung erlaubt es, die Interessenlagen aller Beteiligten in die Lösung einzubeziehen.
Beratung und Schulungen
Die Rolle eines Beraters fülle ich bei Verhandlungen über mitbestimmte Themen aus. Ich schule Führungskräfte und Betriebsräte über die im Gesetz geregelten Mitbestimmungsthemen. Auch vor Betriebsratswahlen schule ich Wahlvorstandsmitglieder und Personalverantwortliche.
Mögliche Beratungs- oder Schulungsthemen:
- Einführung in das betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungs.system.
- Herangehen an das Verfahren bei Betriebsänderungen; Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan.
- Architektur der Arbeitnehmervertretungen: Zentrale oder dezentrale Gremienstuktur; Begriff des Betriebs.
- Verfahren der Einigungsstelle