Interessenvertretung im Arbeitsrecht
Im Arbeitsverhältnis kann es zum Streit kommen. Dann benötigen die Beteiligten einen versierten Anwalt. Das gilt etwa bei Kündigungen, Bonusfragen und Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag. Das gilt für alle Beteiligten, also Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände. Bei Auseinandersetzung zwischen Unternehmensleitungen und Betriebsräten ist die Kompetenz des Anwalts gefordert.
Meine langjährige Erfahrung garantiert, dass ich Sie in jeder Rolle effizient vertreten kann.